Reich & Götte
Honorar
Das Anwaltshonorar vereinbaren Sie bitte direkt mit einem unserer Rechtsanwälte. In der Regel belaufen sich unsere Honorarforderungen auf CHF 220.00 bis 400.00 pro Stunde.
Die Stundenansätze berücksichtigen die Schwierigkeit der Aufgabe, vorausgesetzte Spezialkenntnisse, Interesse- oder Streitwert, besondere Sprachkenntnisse sowie ausgewiesene Berufserfahrung und können je nach Fall variieren. Grundsätzlich sind unsere Sekretariatskosten im Honorar enthalten. Barauslagen werden zusätzlich nach effektivem Aufwand oder als Pauschale in Rechnung gestellt. Möglich ist gelegentlich auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine bestimmte Arbeit.